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Im Zuge einer
Verwaltungsreform wurde das Landesdenkmalamt ebenso
wie fast alle anderen Landesbehörden zum 31.12.2004 aufgelöst und seine
Aufgaben den Regierungspräsidien zugeschlagen. Der Landtag von
Baden-Württemberg hat das entprechende
»Gesetz zur Verwaltungsstruktur, zur Justizreform und zur
Erweiterung des kommunnalen Handlungsspielraums«
Verwaltungsstruktur-Reformgesetz - VRG am 30. Juni 2004
verabschiedet.
Ab dem 1.1.2005 gliederte sich die staatliche Denkmalpflege in Baden-Württemberg so (laut GABl 2004, Seite 682ff.):
Das Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg wurde entsprechend angepasst. Rückwirkend zum 1.1.2009 wurde per Ministerratsbeschluss die Zuordnung der Denkmalpflege wieder geändert: Zuständig für die Denkmalpflege in den Regierungsbezirken Freiburg, Karlsruhe und Tübingen sind jetzt die jeweiligen Referate 26 der Regierungspräsidien. Für den Regierungsbezirk Stuttgart ist jetzt das Referat 86 des Landesamtes für Denkmalpflege (LAD) zuständig. Das Landesamt für Denkmalpflege ist jetzt die Abt. 8 im Regierungspräsidium Stuttgart. 02.08.2010 - 03:14 - CEST - Dies ist eine private Seite. Bei Fragen schicken Sie mir eine eMail |